Rufen Sie uns einfach an: +49 (0)21 54 - 8 96 89 80

Leistungs- und Zahlungsbedinungen

AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Verbraucher i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit welchen in Geschäftsbeziehungen getreten wird,

ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) Unternehmer i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesell-

schaften, mit welchen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die beim Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(5) Kunde i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(6) Kaufmann i.S. dieser Geschäftsbedingungen sind allen Kaufleute des HGB mit Ausnahme der Gewerbetreibenden, deren

Unternehmen nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend.

(2) Mit der Beauftragung von Leistungen erklärt der Kunde verbindlich, die beauftragte Leistung bestellen zu wollen. Wir sind

berechtigt, das in dieser Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Aufnahme der ausführenden Arbeiten oder Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Erbringung von Leistungen und Lieferung von bestellter Ware einem Unternehmen gegenüber zu unseren am Tag der Leistungserbringung gültigen Preis.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Durch den Kunden bereits erbrachte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

(5) Kostenermittlung, Angebote, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zu- stimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung oder Beendigung oder Stornierung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung oben genannter Vereinbarung sind wir berechtigt, ein pauschales Planungshonorar zu verlangen.

(6) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind – soweit nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form anders vereinbart ist – vom Auftraggeber zu beschaffen. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung der angebotenen Leistungen und bei ununterbrochener Montage.

(7) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden Montagen, Regiearbeiten und Reparaturen mit den zum Tag der Ausführung jeweils geltenden Stundensätzen berechnet.

(8) Maler-, Installations- und Trockenarbeiten sowie alle anderen baulichen Nebenarbeiten gehören – soweit dies nicht von uns schriftlich angeboten wurde und der Auftrag zur Ausführung von uns nicht in schriftlicher Form bestätigt wurde – nicht zu unserem Leistungsumfang.

(9) Für Rechnungsstellung ist unsere jeweilige Auftragsbestätigung maßgebend. Mehrlieferungen und Änderungen und solche, die aus einer vorherigen uns nicht bekannten baulichen Situation entstehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(10) Demontage alter Einrichtungen und Anlagen, sowie Arbeiten, die nicht ausdrücklich in unserem Leistungsumfang beschrieben sind, sind nicht in unseren Preisen enthalten.

(11) Vorarbeiten und Versuche, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, werden gesondert berechnet.

(12) Verzögert sich die Montage infolge einer versäumten, verspäteten oder mangelhaften Durchführung der erforderlichen Bauvor-

arbeiten, wegen Behinderung der Monteure durch Bauhandwerker oder aus einem anderen, von uns nicht zu vertretenden Grund, sind die uns hieraus entstehenden Kosten zu vergüten. Soweit wir Ware für den Besteller infolge Verzögerung und Abnahme oder Nichtabnahme einlagern, so erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

 

§ 3 Erfüllungsort, Gefahr- und Kostentragung

(1) Erfüllungsort ist München

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 trägt er das Risiko des zufälligen Unterganges, auch wenn die Ware auf der

Baustelle zwischengelagert werden müsste.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 geht das Risiko erst mit Übergabe der Ware an ihn auf ihn über.

(3) Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch nach 12 Werktagen nach Aufforderung durch den Besteller zu beginnen, sofern dieser die erforderlichen Genehmigungen beigebracht

hat, ein ungehinderter Montagebeginn auf der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei uns

eingegangen ist.

(4) Lieferfristen und Termine, die verbindlich und unverbindlich festgelegt werden können, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(5) Eine verbindlich vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich auch innerhalb des Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer

Gewalt und allen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen, die nachweislich auf die Lieferung der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei einem unserer Vorlieferanten eintreten. Diese Verzögerungen teilen wir unverzüglich dem Kunden mit.

Wenn wir in Liefer- oder Leistungsverzug geraten, ist eine Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen, nach deren Ablauf der Kunde zurücktreten kann.

(6) Verzögern sich Aufnahmen, die Fortführung und/oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf unser Verlangen hin, so können wir bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schaden- ersatz verlangen oder dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werden. Für den Fall der Kündigung steht uns neben dem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die wir für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen mussten.

(7) Die für die Montage erforderlichen Strom- und Wasseranschlüsse sind kostenlos vom Kunden zur Verfügung zu stellen.

 

§ 4 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Fälligkeit wird durch Skontogewährung nicht hinausge- schoben, skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und Montageleistungen.

(2) Soweit dem Kunden Zahlungen gestundet werden, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

(3) Die Hingabe von Schecks oder Wechsel erfolgen erfüllungshalber und bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Wir werden den Kunden mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.

(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und wird er erneut zur Zahlung aufgefordert, sind wir berechtigt, pauschale Mahn- kosten in Höhe von 5 EUR für die erste Mahnung, 10 EUR für die zweite Mahnung und 25 EUR für die dritte Mahnung zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass tatsächlich geringere oder gar keine Mahnkosten entstanden sind.

 

§ 5 Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Unternehmer, gelten bei gelieferten Waren handelsüblicher Bruch und Schwund nicht als Sachmangel.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, nach unserer Wahl Nach-

besserung oder Ersatzlieferung (und ggf. Montage) .

(3) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder

rückgängig machen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur

geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Leistung schriftlich anzeigen. Anderenfalls

ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt oder die Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(6) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand

der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, soweit uns Arglist zur Last gelegt werden kann. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

7) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Leistung, dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(8) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers

als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßigen Beschaffenheitsangaben der Waren dar.

(9) Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, wegen positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns gegenüber als auch gegenüber unserem Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder aus Unmöglichkeit der Leistung sind uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf 5% des Nettorechnungswertes beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

(10) Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren jeweils bei gelieferten Waren mit Beginn mit Ablieferung der Ware bzw. jeweils bei werkvertraglichen Leistungen mit Abnahme der Leistung, spätestens aber mit bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Leistung

a. bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen

Mangelhaftigkeit verursacht hat in fünf Jahren,

b. bei anderen Sachen aus einem Vertrag in zwei Jahren;

Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist, der Kunde Verbraucher ist und für Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesen Fällen unterliegen die Gewährleistungsrechte des Kunden der regelmäßigen Verjährung.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. (2) Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller

Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung und der im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand noch

entstehenden Forderungen vor.

(3) Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im

Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, uns die für eine Rechtsverfolgung notwendigen Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen zu übergeben.

Einen Besitzwechsel der Ware hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen bzw. soweit sie noch nicht verbaut ist, von der Baustelle mitzunehmen.

(5) Wird Vorbehaltsware von uns oder vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die

Verarbeitung in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so

erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden wird. Erwirbt der Kunde durch die Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum,

so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.

Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

(6) Wird Vorbehaltsware vom Unternehmer weiterveräußert, so tritt der Unternehmer schon jetzt die aus den Weiterveräußerungen entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Wenn wir an der weiterveräußerten Vorbehaltsware Miteigentum haben, erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.

(7) Wird Vorbehaltsware vom Kunden oder von uns als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Absatz 2 bis 5 gelten entsprechend.

 

§ 7 Kreditwürdigkeit / Zahlungsfähigkeit des Kunden

(1) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde bei Abschluss des Vertrages zahlungsunfähig oder kreditun- würdig war oder nach Vertragsschluss geworden ist, sind wir berechtigt, unsere Leistung solange zu verweigern, bis der Kunde die geschuldete Gegenleistung erbracht bzw. für diese Sicherheit durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes geleistet hat. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung unsererseits zur Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen, auch wenn die Gegenleistung noch nicht fällig ist.

(2) Kreditunwürdigkeit liegt insbesondere vor, wenn fällige Forderungen nicht bezahlt sind oder uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, eines Kreditversicherers oder einer Auskunftei vorliegt.

 

§ 8 Haftungsausschluss

(1) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei der der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 9 Datenschutz

Die kundenbezogenen Daten (Name, Vorname, evtl. Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einer Institution, persönliche Anschrift bzw. Anschrift des Unternehmens oder der Institution, ggf. Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse, Kundennummer, Anzahl und Kosten der bestellten Produkte und Kopien von Bestelldateien), mit denen eine Bestellung des Kunden durchgeführt worden ist, werden elektronisch gespeichert. Diese Angaben werden aus- schließlich zur Abwicklung der Bestellung einschließlich Rechnungslegung, zur Kontrolle der Zahlungseingänge und ggf. Durchführung von Mahnverfahren sowie zu Kundeninformationszwecken verwendet. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Auf Verlangen erhält der Kunde Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Wir sind berechtigt, Forderungen, Verweigerung von Scheck- und Wechselein- lösung, Beantragung von Mahnbescheid / Erhebung der Zahlungsklage bei unbestrittener Forderung, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Ablehnung oder Änderung der Forderungsversicherung durch den Kreditversicherer, an Dritte zu melden. Diese Meldungen erfolgen nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen, die eines Vertragspartners des Dritten oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Dritten speichern diese Daten und stellen sie den Vertragspartnern zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.

Die Dritten übermitteln nur objektive Daten.

Auskünfte über die gespeicherten Daten sind erhältlich, bei:

- GSG GläubigerSchutzGemeinschaft mbH, Saseler Chaussee 22, 22391 Hamburg

- EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH, Gottlieb-Daimler-Ring 7-9, 74906 Bad Rappenau Die Auskünfte erfolgen auf schriftliche Anfrage gemäß § 34 BDSG.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Erfüllungsort aller Ansprüche aus und in diesem Zusammenhang unser Geschäftssitz vereinbart.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist

ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht, in dessen Bezirk unser Geschäftssitz liegt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

 

Stand 04/2016

KONTAKT INFO

+49 (0)21 54 - 8 96 89 80

K+K Bauchemie GmbH

Charles-Wilp-Str. 10

47877 Willich

GERMANY

K+K BAUCHEMIE GMBH

 

COPYRIGHT 2016. ROSAROTE-BRILLE.NET. ALL RIGHTS RESERVED.

Leistungs- und Zahlungsbedinungen

AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Verbraucher i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit welchen in Geschäftsbeziehungen getreten wird,

ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) Unternehmer i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesell-

schaften, mit welchen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die beim Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(5) Kunde i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(6) Kaufmann i.S. dieser Geschäftsbedingungen sind allen Kaufleute des HGB mit Ausnahme der Gewerbetreibenden, deren

Unternehmen nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend.

(2) Mit der Beauftragung von Leistungen erklärt der Kunde verbindlich, die beauftragte Leistung bestellen zu wollen. Wir sind

berechtigt, das in dieser Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Aufnahme der ausführenden Arbeiten oder Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Erbringung von Leistungen und Lieferung von bestellter Ware einem Unternehmen gegenüber zu unseren am Tag der Leistungserbringung gültigen Preis.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Durch den Kunden bereits erbrachte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

(5) Kostenermittlung, Angebote, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zu- stimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung oder Beendigung oder Stornierung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung oben genannter Vereinbarung sind wir berechtigt, ein pauschales Planungshonorar zu verlangen.

(6) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind – soweit nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form anders vereinbart ist – vom Auftraggeber zu beschaffen. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung der angebotenen Leistungen und bei ununterbrochener Montage.

(7) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden Montagen, Regiearbeiten und Reparaturen mit den zum Tag der Ausführung jeweils geltenden Stundensätzen berechnet.

(8) Maler-, Installations- und Trockenarbeiten sowie alle anderen baulichen Nebenarbeiten gehören – soweit dies nicht von uns schriftlich angeboten wurde und der Auftrag zur Ausführung von uns nicht in schriftlicher Form bestätigt wurde – nicht zu unserem Leistungsumfang.

(9) Für Rechnungsstellung ist unsere jeweilige Auftragsbestätigung maßgebend. Mehrlieferungen und Änderungen und solche, die aus einer vorherigen uns nicht bekannten baulichen Situation entstehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(10) Demontage alter Einrichtungen und Anlagen, sowie Arbeiten, die nicht ausdrücklich in unserem Leistungsumfang beschrieben sind, sind nicht in unseren Preisen enthalten.

(11) Vorarbeiten und Versuche, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, werden gesondert berechnet.

(12) Verzögert sich die Montage infolge einer versäumten, verspäteten oder mangelhaften Durchführung der erforderlichen Bauvor-

arbeiten, wegen Behinderung der Monteure durch Bauhandwerker oder aus einem anderen, von uns nicht zu vertretenden Grund, sind die uns hieraus entstehenden Kosten zu vergüten. Soweit wir Ware für den Besteller infolge Verzögerung und Abnahme oder Nichtabnahme einlagern, so erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

 

§ 3 Erfüllungsort, Gefahr- und Kostentragung

(1) Erfüllungsort ist München

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 trägt er das Risiko des zufälligen Unterganges, auch wenn die Ware auf der

Baustelle zwischengelagert werden müsste.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 geht das Risiko erst mit Übergabe der Ware an ihn auf ihn über.

(3) Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch nach 12 Werktagen nach Aufforderung durch den Besteller zu beginnen, sofern dieser die erforderlichen Genehmigungen beigebracht

hat, ein ungehinderter Montagebeginn auf der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei uns

eingegangen ist.

(4) Lieferfristen und Termine, die verbindlich und unverbindlich festgelegt werden können, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(5) Eine verbindlich vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich auch innerhalb des Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer

Gewalt und allen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen, die nachweislich auf die Lieferung der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei einem unserer Vorlieferanten eintreten. Diese Verzögerungen teilen wir unverzüglich dem Kunden mit.

Wenn wir in Liefer- oder Leistungsverzug geraten, ist eine Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen, nach deren Ablauf der Kunde zurücktreten kann.

(6) Verzögern sich Aufnahmen, die Fortführung und/oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf unser Verlangen hin, so können wir bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schaden- ersatz verlangen oder dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werden. Für den Fall der Kündigung steht uns neben dem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die wir für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen mussten.

(7) Die für die Montage erforderlichen Strom- und Wasseranschlüsse sind kostenlos vom Kunden zur Verfügung zu stellen.

 

§ 4 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Fälligkeit wird durch Skontogewährung nicht hinausge- schoben, skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und Montageleistungen.

(2) Soweit dem Kunden Zahlungen gestundet werden, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

(3) Die Hingabe von Schecks oder Wechsel erfolgen erfüllungshalber und bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Wir werden den Kunden mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.

(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und wird er erneut zur Zahlung aufgefordert, sind wir berechtigt, pauschale Mahn- kosten in Höhe von 5 EUR für die erste Mahnung, 10 EUR für die zweite Mahnung und 25 EUR für die dritte Mahnung zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass tatsächlich geringere oder gar keine Mahnkosten entstanden sind.

 

§ 5 Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Unternehmer, gelten bei gelieferten Waren handelsüblicher Bruch und Schwund nicht als Sachmangel.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, nach unserer Wahl Nach-

besserung oder Ersatzlieferung (und ggf. Montage) .

(3) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder

rückgängig machen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur

geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Leistung schriftlich anzeigen. Anderenfalls

ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt oder die Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(6) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand

der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, soweit uns Arglist zur Last gelegt werden kann. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

7) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Leistung, dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(8) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers

als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßigen Beschaffenheitsangaben der Waren dar.

(9) Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, wegen positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns gegenüber als auch gegenüber unserem Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder aus Unmöglichkeit der Leistung sind uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf 5% des Nettorechnungswertes beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

(10) Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren jeweils bei gelieferten Waren mit Beginn mit Ablieferung der Ware bzw. jeweils bei werkvertraglichen Leistungen mit Abnahme der Leistung, spätestens aber mit bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Leistung

a. bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen

Mangelhaftigkeit verursacht hat in fünf Jahren,

b. bei anderen Sachen aus einem Vertrag in zwei Jahren;

Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist, der Kunde Verbraucher ist und für Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesen Fällen unterliegen die Gewährleistungsrechte des Kunden der regelmäßigen Verjährung.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. (2) Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller

Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung und der im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand noch

entstehenden Forderungen vor.

(3) Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im

Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, uns die für eine Rechtsverfolgung notwendigen Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen zu übergeben.

Einen Besitzwechsel der Ware hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen bzw. soweit sie noch nicht verbaut ist, von der Baustelle mitzunehmen.

(5) Wird Vorbehaltsware von uns oder vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die

Verarbeitung in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so

erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden wird. Erwirbt der Kunde durch die Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum,

so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.

Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

(6) Wird Vorbehaltsware vom Unternehmer weiterveräußert, so tritt der Unternehmer schon jetzt die aus den Weiterveräußerungen entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Wenn wir an der weiterveräußerten Vorbehaltsware Miteigentum haben, erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.

(7) Wird Vorbehaltsware vom Kunden oder von uns als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Absatz 2 bis 5 gelten entsprechend.

 

§ 7 Kreditwürdigkeit / Zahlungsfähigkeit des Kunden

(1) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde bei Abschluss des Vertrages zahlungsunfähig oder kreditun- würdig war oder nach Vertragsschluss geworden ist, sind wir berechtigt, unsere Leistung solange zu verweigern, bis der Kunde die geschuldete Gegenleistung erbracht bzw. für diese Sicherheit durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes geleistet hat. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung unsererseits zur Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen, auch wenn die Gegenleistung noch nicht fällig ist.

(2) Kreditunwürdigkeit liegt insbesondere vor, wenn fällige Forderungen nicht bezahlt sind oder uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, eines Kreditversicherers oder einer Auskunftei vorliegt.

 

§ 8 Haftungsausschluss

(1) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei der der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 9 Datenschutz

Die kundenbezogenen Daten (Name, Vorname, evtl. Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einer Institution, persönliche Anschrift bzw. Anschrift des Unternehmens oder der Institution, ggf. Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse, Kundennummer, Anzahl und Kosten der bestellten Produkte und Kopien von Bestelldateien), mit denen eine Bestellung des Kunden durchgeführt worden ist, werden elektronisch gespeichert. Diese Angaben werden aus- schließlich zur Abwicklung der Bestellung einschließlich Rechnungslegung, zur Kontrolle der Zahlungseingänge und ggf. Durchführung von Mahnverfahren sowie zu Kundeninformationszwecken verwendet. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Auf Verlangen erhält der Kunde Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Wir sind berechtigt, Forderungen, Verweigerung von Scheck- und Wechselein- lösung, Beantragung von Mahnbescheid / Erhebung der Zahlungsklage bei unbestrittener Forderung, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Ablehnung oder Änderung der Forderungsversicherung durch den Kreditversicherer, an Dritte zu melden. Diese Meldungen erfolgen nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen, die eines Vertragspartners des Dritten oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Dritten speichern diese Daten und stellen sie den Vertragspartnern zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.

Die Dritten übermitteln nur objektive Daten.

Auskünfte über die gespeicherten Daten sind erhältlich, bei:

- GSG GläubigerSchutzGemeinschaft mbH, Saseler Chaussee 22, 22391 Hamburg

- EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH, Gottlieb-Daimler-Ring 7-9, 74906 Bad Rappenau Die Auskünfte erfolgen auf schriftliche Anfrage gemäß § 34 BDSG.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Erfüllungsort aller Ansprüche aus und in diesem Zusammenhang unser Geschäftssitz vereinbart.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist

ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht, in dessen Bezirk unser Geschäftssitz liegt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

 

Stand 04/2016

+49 (0)21 54 - 8 96 89 80

K+K Bauchemie GmbH

Charles-Wilp-Str. 10 · 47877 Willich

IMPRESSUM         DATENSCHUTZ

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

COPYRIGHT 2016. ROSAROTE-BRILLE.NET. ALL RIGHTS RESERVED.